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Allgemeine Geschäftsbedienungen

 

Guttenthaler Entsorgung

Inhaber: Lennart Guttenthaler

Einzelunternehmen / Kleingewerbe gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)

Graf-Toerring-Straße 2d , 82216 Gernlinden

 

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von Lennart Guttenthaler (Guttenthaler Entsorgung). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie vom Unternehmen schriftlich bestätigt werden.

 

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Entrümpelungen, Haushalts- und Wohnungsauflösungen sowie die damit verbundenen Transport- und Entsorgungsleistungen. Die fachgerechte Entsorgung erfolgt nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.

 

 

§ 3 Preise und Abrechnung

Abgerechnet wird nach vereinbarter Pauschale oder nach Quadratmeterpreis gemäß Angebot. Sämtliche Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

 

 

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle Wertgegenstände, persönlichen Unterlagen und Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder eindeutig zu kennzeichnen. Mit Beginn der Arbeiten gehen sämtliche im Objekt verbliebenen Gegenstände in das Eigentum von Lennart Guttenthaler - Guttenthaler Entsorgung über. Ein nachträglicher Anspruch auf Herausgabe ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zu den Räumlichkeiten am vereinbarten Termin.

 

 

§ 5 Eigentumsübergang / Verwertung

Nicht gekennzeichnete oder nicht rechtzeitig entfernte Gegenstände gelten als zur Entsorgung freigegeben und gehen in das Eigentum von Lennart Guttenthaler - Guttenthaler Entsorgung über. Das Unternehmen ist berechtigt, diese Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verwerten, weiterzugeben oder zu entsorgen.

 

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Abschluss der Arbeiten und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz p. a. berechnet. Das Unternehmen ist berechtigt, vor Arbeitsbeginn eine angemessene Anzahlung oder Vorkasse zu verlangen.

 

 

§ 7 Haftung

Für Schäden an Gebäuden oder Einrichtungen haftet Lennart Guttenthaler - Guttenthaler Entsorgung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für in den Räumlichkeiten zurückgelassene Wertgegenstände, Unterlagen oder Bargeld ist ausgeschlossen. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden, beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

 

§ 8 Terminverschiebungen / Stornierungen

Terminänderungen durch den Auftraggeber sind mindestens 48 Stunden vor Arbeitsbeginn schriftlich mitzuteilen. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 48 Stunden) ist das Unternehmen berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu berechnen.

 

 

§ 9 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Auftrages erforderlich ist.

 

 

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist der Sitz des Unternehmens in Fürstenfeldbruck.

 

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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